Gesetzlich Versicherte

Seit dem 01.01.1999 können Sie als Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse direkt mit Ihrer Chipkarte auch zum psychologischen Psychotherapeuten gehen, ohne vorher ärztlichen Rat oder eine Überweisung durch den Hausarzt einzuholen bzw. eine Genehmigung der Krankenkasse vorzulegen. Alle weiteren Formalitäten können dann über die Praxis abgewickelt werden.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen sämtliche Kosten einer ambulanten Psychotherapie/Verhaltenstherapie bei einem für gesetzlich Versicherte zugelassenen Psychotherapeuten. Die Kostenübernahme muss allerdings bei der Kasse beantragt werden. Die Durchführung einer Langzeittherapie muss darüber hinaus zusätzlich durch einen von der Kasse bestellten Gutachter genehmigt werden.

Biofeedback/Neurofeedback/Herzkohärenz-Training

Obgleich die Effektivität von Biofeedback-Verfahren mittlerweile als sehr gut bewertet werden kann und in vielen universitären Behandlungszentren zur Anwendung kommt, hat Biofeedback bislang keinen Einzug in die Kassenmedizin gefunden.
Die Behandlungskosten für Biofeedback/Neurofeedback/Herzkohärenz-Training werden daher in den meisten Fällen von den Gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Hierzu muss ein privater Behandlungsvertrag abgeschlossen werden. In besonderen Fällen besteht jedoch die Möglichkeit der Kostenerstattung durch die Krankenkasse. Es muss jedoch vor einer Behandlung unbedingt ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden.

Praxisgebühr

Analog zu den anderen Arztgruppen wird auch durch die Behandlung beim Psychotherapeuten für gesetzlich Versicherte die Praxisgebühr von 10 EUR pro Quartal fällig, es sei denn, es wurde vorher eine entsprechende Überweisung vom Hausarzt/Facharzt ausgestellt.