Sonstige Kosten
Das Ausfall- oder Bereitstellungshonorar:
Eine psychotherapeutische Praxis ist in der Regel eine reine Bestellpraxis. D.h., nicht wahrgenommene Termine führen direkt zu einem Honorarausfall, da nicht die Möglichkeit wie bei anderen Arztpraxen besteht, frei gewordene Termine gleich nachzubesetzen.
Das Ausfallhonorar wird somit dann in Rechnung gestellt, wenn Sie zu einer vereinbarten Sitzung nicht erschienen sind und den Termin nicht rechtzeitig (üblich sind mindestens 48 Stunden vorher), auch bei Krankheit, abgesagt haben.
Falls der abgesagte Termin jedoch noch anderweitig besetzt werden kann, muss selbstverständlich nicht bezahlt werden.