Behandlungskosten für gesetzlich Versicherte

Als Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse können Sie direkt mit Ihrer Chipkarte in unsere Praxis kommen, ohne vorher ärztlichen Rat oder eine Überweisung durch den Hausarzt einzuholen bzw. eine Genehmigung der Krankenkasse vorzulegen. Alle weiteren Formalitäten werden dann über die Praxis abgewickelt.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen sämtliche Kosten einer ambulanten Psychotherapie/Verhaltenstherapie bei uns. Die Kostenübernahme muss allerdings bei der Kasse beantragt werden. Die Durchführung einer Langzeittherapie muss darüber hinaus zusätzlich durch einen von der Kasse bestellten Gutachter genehmigt werden.

Die Behandlungskosten für eine Paartherapie werden weder von den gesetzlichen noch von den privaten Krankenkassen übernommen und müssen als Selbstzahler-Leistung in Rechnung gestellt werden.

Biofeedback/Herzkohärenz-Training

Obgleich die Effektivität von Biofeedback-Verfahren mittlerweile als sehr gut bewertet werden kann und diese Methode in vielen universitären Behandlungszentren zur Anwendung kommt, hat Biofeedback bislang keinen Einzug in die Kassenmedizin gefunden. Die Behandlungskosten für Biofeedback/Herzkohärenz-Training werden daher in den meisten Fällen von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Hierzu muss ein privater Behandlungsvertrag abgeschlossen werden.

Für Versicherte der BKK sowie Versicherte die im Facharztprogramm der AOK eingeschrieben sind, werden Biofeedback-Verfahren hingegen voll anerkannt und können daher auch als Kassenleistung im Rahmen dieses Programms abgerechnet werden.