Behandlungskosten für privat Versicherte

Das Antragsverfahren bei den privaten Kassen verläuft weitgehend analog zu den gesetzlichen Krankenversicherungen. Die einzelnen Versicherer unterscheiden sich jedoch darin, ob diese Anträge formlos erfolgen können oder vom psychotherapeutisch erfahrenen Gutachter beurteilt werden.

Vor allem unterscheiden sich die einzelnen Gesellschaften hinsichtlich des Leistungsumfangs und der Höhe der erstattungsfähigen Aufwendungen. Ebenso werden oftmals die Kosten für die Biofeedback-Therapie erstattet. Entscheidend ist, welchen Vertrag Sie mit Ihrer privaten Krankenversicherung geschlossen haben.

Prüfen Sie deshalb genau, was in Ihrem Versicherungsvertrag steht. Nicht selten lassen sich private Krankenversicherungen auch auf eine Kulanzlösung ein, wenn dies gut begründet ist und übernehmen dann die Kosten für eine Behandlung.

In jedem Fall sollten Sie sich eine Kostenzusage Ihrer Versicherung nach den antragsfreien Probesitzungen schriftlich geben lassen, bevor Sie mit der eigentlichen Therapie beginnen. Wenden Sie sich daher frühzeitig an Ihren Versicherer und erkundigen sich nach den notwendigen Antragsformularen.

Wir berechnen den 3,0-fachen Satz im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Beihilfe

Analog zu den Privatkassen gelten die Bedingungen zur Aufnahme einer ambulanten Psychotherapie auch für Beihilfeberechtigte, die von ihrer Beihilfestelle die erforderlichen Formulare anfordern müssen und sich informieren sollten, ob bei Psychotherapie ein Anspruch auf Beihilfe besteht und – wenn ja – in welcher Höhe.

Auch Beihilfeberechtigten werden die Kosten der probatorischen Sitzungen erstattet. Ananlog zu den Privatkassen berechnen wir den 3,0-fachen Satz im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).