Psychotherapeutische Sprechstunde

Im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde besteht für Sie die Möglichkeit eines Erstkontaktes bzw. zu klären, ob bei Ihnen eine psychotherapeutische Behandlung indiziert oder notwendig ist.

Wir klären mit Ihnen u.a.

  • ob eine ambulante Psychotherapie oder eine stationäre psychotherapeutische Behandlung indiziert ist
  • welches Behandlungsverfahren ggf. für Sie sinnvoll wäre
  • diagnostische Abklärung und ggf. Testdiagnostik
  • Beratung, welche weiteren Behandlungsmöglichkeiten im gesundheitlichen Versorgungssystem für Sie verfügbar und sinnvoll wären.

 

Die Kosten der psychotherapeutischen Sprechstunde werden von den gesetzlichen Krankenkassen für max. 3 Sitzungen übernommen.

Sie erhalten in unserer Praxis hierzu eine zeitnahe Terminvereinbarung.

Wir können Ihnen jedoch leider keinen Anspruch auf eine ambulante Weiterbehandlung in unserer Praxis gewähren und bitten Sie daher um Verständnis!